Hausordnung

Präambel
In der Rudolf-Roß-Grundschule begegnen sich täglich viele Kinder und Erwachsene. Die Hausordnung regelt das Zusammenleben im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen. Sie dient der Sicherheit, dem respektvollen Umgang miteinander und einem geordneten Schulalltag.

1. Zusammenleben in der Schulgemeinschaft
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft gehen respektvoll miteinander um und achten auf Menschen, Materialien und Umgebung.

2. Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
Im Schulgebäude verhalten sich alle rücksichtsvoll. Auf dem Schulgelände achten alle aufeinander und halten Schule und Außengelände sauber. Das Überklettern von Zäunen ist nicht erlaubt. Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände während des Schulbetriebes nur mit Erlaubnis einer Aufsichtsperson verlassen.

3. Aufenthalt von Eltern und schulfremden Personen
Die Schule ist ein Lern- und Lebensraum für Kinder. Eltern und andere schulfremde Personen halten sich während des Schulbetriebs nur kurz auf dem Schulgelände auf. Kinder werden vor dem Schulgebäude bzw. in der Cafeteria verabschiedet und gehen anschließend selbstständig in ihre Klassenräume. Für Vorschüler*innen sowie Kinder des 1. Jahrgangs gelten in der Eingewöhnungszeit gesonderte Regelungen, über die die jeweiligen Klassen- und Vorschulleitungen informieren. Schulfremde Personen melden sich im Sekretariat an. Bei schulischen Veranstaltungen sind Eltern und Gäste willkommen.

4. Nutzung digitaler Endgeräte
Digitale Endgeräte der Schüler*innen bleiben während des gesamten Schultages ausgeschaltet und werden in der Schultasche oder an einem von der Schule vorgesehenen Aufbewahrungsort verwahrt. Sie dürfen während der Schulzeit weder genutzt noch sichtbar mitgeführt werden. Ausnahmen sind nur mit Genehmigung der Schule möglich.

Fotografieren und Filmen sind ausschließlich bei schulischen Veranstaltungen für den privaten Gebrauch gestattet.

Eine Veröffentlichung oder Weitergabe von Bild- oder Videoaufnahmen ist nicht zulässig. Die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten sind zu wahren.

5. Sicherheit und Schutzbestimmungen
Rauchen sowie der Konsum von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln sind auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Tiere dürfen nicht ohne Erlaubnis auf das Schulgelände mitgebracht werden. Über Ausnahmen wird im Einzelfall entschieden. Das Mitführen gefährlicher Gegenstände ist untersagt.


Hausordnung als PDF-Download (Stand: 08/2026)